So klappt's auch mit dem Impressum
Täglich steht irgendwo geschrieben, wird hier und da berichtet, dass findige Anwälte wieder einmal gezielt Webseitenbetreiber erfolgreich abgemahnt haben, weil beispielsweise deren Impressum nicht wasserdicht formuliert, oder irgendwelche Community-Inhalte rechtlich angreifbar waren. Irgendwie beschleicht einem privaten Webseitenbetreieber wie mich dann doch manchmal ein ungutes Gefühl, ob mit der eigenen Page alles in Ordnung ist.
Und wenn man sich getrieben vor lauter Wunschgedanken an eine rechtlich unsinkbare Homepage an die Arbeit macht, stellt sich schnell heraus, sooo einfach ist es leider nicht. Unzählige Paragraphen gilt es zu beachten, eine schnelle Websuche spuckt ebensoviele Formulierungsvorschläge wie Gerichtsurteile zum Thema aus.
Für E-Recht-Neulinge unüberschaubar
Hier die Übersicht zu behalten scheint für einen paragraphenscheuen Impressum-Anfänger wie mich schier unmöglich zu sein. Bereits vor ein paar Jahren hab ich mir darüber schon den Kopf zerbrochen, als jfhp.de-Version Nummer eins in die Startlöcher ging, Heraus kam die mir damals am gängigsten erscheinendste Version: "Mit dem Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden..."
Erst jetzt hab ich durch Zufall gelesen, dass diese Version nicht ausreichend zu sein scheint :-( Also wieder informieren, wieder viel Zeit mit Dingen verbringen, die einem überhaupt keinen Spaß machen und das private Webprojekt inhaltlich null nach vorne bringen.
Die Rettung
Zum Glück bin ich dieses Mal zeitnah auf eine mir sehr sympathische Lösung gestoßen. Die Internetseite von eRecht24 bietet einen Impressum-Generator für Privatpersonen, die gängigsten Gesellschaftsformen und Homepage-Typen. Einfach reinclicken, Formular ausfüllen und absenden. Der daraufin angezeigte HTML-Code kann direkt in die eigene Seite rüberkopiert werden. Lediglich der Verweis zur Quelle muss erhalten bleiben.
Es gibt auch noch weitere kostenlose Generatoren-Anbieter. Die oben erwähnte Seite machte bei mir aber den besten Eindruck, zumal ein es möglich ist, sich per Email-Newsletter über die aktuelle Rechtsprechung informieren zu lassen.
Jetzt kann ich auch wieder ruhiger schlafen.
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